Der Abonnent ist verpflichtet, die allgemeine Hausordnung einzuhalten und außerdem:
- Die eventuelle Bestätigung des Stellplatzes für das folgende Jahr muss bis zum 31. Oktober mit Zahlung der ersten Rate als Anzahlung erfolgen. Eine Stornierung mit Rückerstattung des gesamten Betrags abzüglich Bankspesen ist bis zum 31. Januar möglich. Kinder sind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres kostenlos.
- Der Abonnent muss der Rezeption den Ankunfts- und Abreisetag mitteilen, indem er die von der Direktion bereitgestellten Formulare ausfüllt. Eine Nichtausfüllung kann dazu führen, dass das Abonnement für das folgende Jahr nicht verlängert wird.
- Gemäß Art. 109 T.U.L.P.S. ist der Zutritt zur Anlage nur nach Vorlage eines gültigen Ausweises oder eines anderen geeigneten Identitätsnachweises gestattet.
- Tagesbesuche sind nach Hinterlegung eines Ausweisdokuments für bis zu eine Stunde kostenlos erlaubt; danach muss der Besucher den geltenden Tarif bezahlen. Der Abonnent haftet direkt für nicht registrierte Gäste.
- Es sind maximal zwei Hunde pro Stellplatz erlaubt. Hunde müssen angemeldet sein und über Impfpass sowie Versicherung verfügen.
- Die Grenzen des Stellplatzes sind einzuhalten. Es ist nur ein Auto erlaubt, das auf dem Stellplatz, in einer kostenpflichtigen Garage oder auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz abgestellt werden muss. Ohne Stellplatz für das Auto und ohne Garage darf das Fahrzeug den Campingplatz nicht befahren.
- Der Stellplatz ist sauber zu halten (einschließlich eventuellen Mähens). Höchster Respekt ist gegenüber Müllbehältern, Sanitäranlagen, dem Strand und allen Gemeinschaftsbereichen erforderlich. Bitte vermeiden Sie die Verschwendung von Warmwasser und Strom (kein Licht brennen lassen, wenn der Wohnwagen leer ist).
- Aufgrund der Sicherheitsvorschriften ist der Aufbau von Veranden nur ab dem Eröffnungstag erlaubt. Der Abbau ist jederzeit möglich, wenn der Wohnwagen sofort entfernt und der Stellplatz freigegeben wird. Bleibt der Wohnwagen im Depot, darf der Abbau erst ab dem von der Direktion mitgeteilten Datum erfolgen und in jedem Fall nicht früher als 10 Tage vor der Schließung. Aus hygienischen und organisatorischen Gründen darf nur der Wohnwagen im Depot bleiben; anderes Material auf dem Stellplatz ist verboten.