BEFREIUNG VON DER TOURISTENSTEUER

Von der Zahlung der Kurtaxe sind folgende Personen befreit

a) Minderjährige bis zum Alter von 12 Jahren;
b) Freiwillige, die im Gemeindegebiet ihre Dienste bei ökologischen und humanitären Notfällen anbieten
humanitäre Notsituationen;
c) Angehörige der staatlichen und örtlichen Polizeikräfte, anderer Streitkräfte, der nationalen Feuerwehr und des Zivilschutzes, die sich aus dienstlichen Gründen im Land aufhalten;
d) Busfahrer und Reiseleiter, die Gruppen betreuen, die von Reise- und Tourismusagenturen organisiert werden.
Busfahrer und Reiseleiter, die von Reise- und Tourismusagenturen organisierte Gruppen pro 25 Teilnehmer betreuen;
e) das vom Betreiber der Unterkunftseinrichtung beschäftigte Personal, das dort arbeitet;
f) Behinderte mit 100%iger Behinderung mit entsprechender Bescheinigung und ihre Begleitperson
(eine Person pro behinderter Person).

Voraussetzung für die Anwendung der Befreiung ist, dass die Interessenten dem Beherbergungsbetrieb die folgenden Unterlagen vorlegen:

- Eine beidseitige Fotokopie eines gültigen Ausweises. Bei behinderten Personen ist eine Kopie des Dokuments sowohl der behinderten Person als auch der Begleitperson vorzulegen. 
- Bescheinigung über eine 100%ige Behinderung oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass eine der anderen Kategorien für eine Befreiung in Frage kommt. 

Für weitere Informationen: TOURISTENTEUER - COMUNE DI COMACCHIO
comacchio
village for all
ferrara
ospitalità italiana
mirabilandia
Informative

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